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VERMITTLUNGSABLAUF
Wir möchten darauf hinweisen, daß
es aus zeitlichen Gründen nicht immer möglich ist, die eingehenden
Anträge sofort zu bearbeiten, da wir immer bemüht sind, die
Reihenfolge einzuhalten!
BEWERBUNG
Für die Au-Pair-Vermittlung benötigen
wir von der Gastfamilie :
- Den "Bewerbungsbogen" für Familie,
evtl. mit Fotos der Familie, Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus. Bitte nur
ernstgemeinte Bewerbungen !
- Die Vermittlungsvereinbarung ausgefüllt und
unterschrieben von Ihnen zurück.
VORSCHLÄGE
Liegt der von Ihnen unterschrieben Bewerbungsbogen,
sowie die Vermittlungsvereinbarung unserer Agentur vor, so können
wir Ihnen die Bewerbungen Ihres Wunsch-Au-Pairs incl. Fotos zukommen lassen.
Sollten Sie noch mehr Informationen brauchen, so schicken wir Ihnen gerne,
wenn vorhanden, ein persönliches Schreiben sowie evtl. vorhandene
Referenzen des Au-Pairs zu.
KONTAKT
Nachdem Sie ihre Auswahl getroffen haben, können
Sie oder wir den Kontakt zwischen Ihnen und dem Au-Pair herstellen. Falls
das Au-Pair Sie anruft, rufen Sie bitte umgehend zurück, damit dem
Au-Pair nicht zu hohe Unkosten entstehen. Es ist ratsam das Au-Pair nach
ihren persönlichen Daten (siehe Bewerbung: Geb.Dat., Vater Arbeit,
Mutter Arbeit, wieviele Brüder und Schwestern, Alter usw.) abzufragen,
damit Sie sich auch sicher sein können, daß Sie auch selbst
mit dem Au-Pair sprechen und nicht mit jemand anderem. Die Angaben und
Wünsche der Au-Pairs im Bewerbungsbogen sind lediglich Anhaltspunkte.
Evt. Wünsche Ihrerseits werden oft nach Rücksprache mit dem
Au-Pair akzeptiert. Am besten notieren Sie alle Gespräche und Informationen
der Au-Pairs und teilen diese unserer Agentur mit. Erst nach Mitteilung
der Gesprächsergebnisse zwischen den Au-Pairs und Ihnen können
wir Ihnen, wenn notwendig weitere Vorschläge zukommen lassen. Von
großem Vorteil wäre es, wenn Sie jemand hätten der die
Sprache des Au-Pairs spricht (z.B. Au-Pairs von bekannten Familien), da
meistens nicht deutschsprechende Personen am Telefon sind oder sofort
wieder aufgelegt wird. Beachten Sie, dass wir auch anderen Familien die
Au-Pairs gleichzeitig vorschlagen.
PROBEBESUCH
Da wir die Bewerber/innen gleichzeitig mehreren
Familien vorschlagen, liegt es in Ihrem eigenen Interesse schnellstmöglich
zu reagieren. Es wäre deshalb wichtig, dass wenn Sie ein Au-Pair
ausgesucht haben, dies uns sofort mitzuteilen, damit wir es für Sie
reservieren können. Möchten Sie das Au-Pair einladen zum Kennenlernen
( max.1 Woche), geben Sie uns bitte auch sofort Bescheid, damit wir es
dann für diese Zeit für Sie reservieren können und es auch
nicht weitervermittelt wird. Die Fahrtkosten für einen Probebesuch
werden von Ihnen getragen. Bitte immer nur ein Au-Pair pro Wochenende
einladen. Auf keinen Fall dürfen Sie das Au-Pair, welches für
Sie nicht in Frage kommt, ohne unseren Wissen und Einverständnis
an andere Personen weiterleiten. Wenn dies doch geschehen sollte, wird
Ihnen die volle Vermittlungsgebühr in Rechnung gestellt. Außerdem
ist es nicht gestattet, die von unserer Agentur vorgeschlagenen Au-Pairs
eigenmächtig anzuwerben oder eigene Einladungen auszustellen. Bei
Zuwiderhandung erfolgt eine Anzeige! Laden Sie zu einem späteren
Zeitpunkt die schon bekannten Au-Pairs ein oder holen sich Vorschläge
von unseren Partner-Agenturen, so wird die volle Vermittlungsgebühr
fällig.
EINLADUNG
Wenn Sie sich für ein Au-Pair entschieden
haben, teilen Sie uns dies bitte sofort mit. Wir erstellen dann eine Einladung
bzw. Arbeitsvertrag. Diese(n) sollten Sie dann auf ihrer Richtigkeit überprüfen,
unterschreiben und im Original (auf Originalpapier) an uns zurücksenden.
Der Arbeitsvertrag ist nur gültig mit der Bestätigung unserer
Agentur lt. §18 Abs. 1 des AfG. Danach wird mit diesem Vertrag vom
Au-Pair das Au-Pair-Visum und von uns die Vorabprüfung bei den zuständigen
Ämtern beantragt. Diese Vorabprüfung kann unter Umständen
14 Tage Zeitersparnis für das Visum einbringen. Leider machen dies
nicht alle Ämter, manche bestehen darauf erst den Visumsantrag vom
Ausland abzuwarten und dann erst die Prüfung vornehmen. Dies liegt
in den einzelnen Ermessen jedes Beamten. Daher können wir nur die
Beantragung der Vorabprüfung einleiten, haben aber keinen Einfluß
auf eine Beschleunigung der Visumsprozedur, wie oft fäschlicherweise
angenommen wird. Die Ausländerbehörde ist auch nicht verpflichtet
uns Auskunft über den Stand des Visumsablaufes geben. Bei Visumsantrag
ist die im Arbeitsvertrag angeführte Vermittlungs-Bearbeitungsgebühr
sofort fällig!
VISUMSABLAUF
- In zirka 2-3 Wochen nach Visumsantrag erhalten
Sie einen Fragebogen (Erklärung) vom Amt. Wir raten Ihnen, uns
sofort anzurufen, damit wir diesen Antrag gemeinsam mit Ihnen bearbeiten
können (Sie bekommen ein Muster zugeschickt). Bei fehlerhaften
oder unvollständig ausgefüllten Fragebogen könnte sich
das Visum nämlich verzögern oder abgelehnt werden. Es ist
zu beachten, daß in der Ferien- und Urlaubzeit das Visum sich
nochmals erheblich verzögern kann (oft bis 4 Wochen).
- Nach Ihrer richtigen Beantwortung der Fragen und
Abgabe dieser Erklärung bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde
oder evt. dem Arbeitsamt, wird das Visum in ca. 1-2 Wochen ausgestellt.
Die Dt. Botschaft benachrichtigt das Au-Pair zu Hause und es muß
das Visum persönlich innerhalb 14 Tagen dort abholen.
- Gleichzeitig mit dem Musterbogen schicken wir Ihnen
dann ein Infoschreiben "Nach Au-Pair-Einreise" , in dem genau
aufgeführt ist, wie und wo das Au-Pair angemeldet werden muss.
Eine Haftung bei Visumsverzögerung, egal aus welchen Gründen
auch immer, kann von uns nicht übernommen werden.
EINREISE
Am besten ist, wenn Sie wärend des Visumsablaufes
ständigen Kontakt mit Ihrem Au-Pair halten, damit Sie sich auch schon
etwas "beschnuppern" können. Für die Abwicklung der
erforderlichen Einreise- und Aufenthaltsbedingungen sind die Gastfamilien
und Au-Pairs ausnahmlos selbst zuständig und verantwortlich. In der
Regel zahlt das Au-Pair die Einreise selbst. Es ist selbstverständlich,
daß die Gastfamilie das Au-Pair vom Ankunftsort abholt.
Nach erfolgreicher Vermittlung und Einreise
Bitte unser Infoschreiben "Nach
Au-Pair-Einreise" beachten !
- krankenversichern,
- Einwohnermeldeamt anmelden,
- Ausländerbehörde Ankunft mitteilen,
- Arbeitserlaubnis beantragen,
VERSICHERUNG
Die Gastfamilie ist verpflichtet das Au-Pair
vom ersten Tag an ausreichend gegen Krankheit, Mutterschaft oder eines
Unfalles zu versichern und bei evtl. Abschiebung die anfallenden Kosten
zu bezahlen. Wenn die Familie das Au-Pair nicht innerhalb einer Woche
bei der Krankenversicherung anmeldet, so bekommt sie die Au-Pairversicherung
nicht mehr zu dem günstigen Tarif. Bei Krankheit ohne Versicherungsschutz,
muß die Gastfamilie die volle Arzt bzw. Krankenhausrechnung bezahlen.
Bei Kündigung muß die Versicherung noch bis 2 Wochen danach
weiterbestehen. Wird das Auto der Gastfamilie vom Au-Pair benutzt, so
haftet die Familie für alle Sach-und Personenschäden. Wir lassen
Ihnen völlig unverbindlich von den dzt. günstigsten Versicherungen
Infomaterial zusenden sobald sie bei uns einen Arbeitsvertrag abgeschlossen
haben. Sie können sich danach direkt an die Versicherungsgesellschaft
wenden.
GEBÜHREN FÜR BEHÖRDENGÄNGE
Die Unkosten der erforderlichen Behördengänge
trägt die Gastfamilie.
ARBEITSGENEHMIGUNG
Die Arbeit des Au-Pair darf erst aufgenommen
werden, wenn das Arbeitsamt die Arbeitsgenehmigung erteilt hat (siehe
unser Infoschreiben "Nach Au-Pair-Einreise").
ARBEITSBEDINGUNGEN
Siehe Genaueres unter Familieninfo der Bundesanstalt
für Arbeit "Au-Pair-INFO für deutsche Gastfamilien"
Ausgestaltung des Au-Pair-Beschäftigungsverhältnisses.
Die wesentlichen Kriterien des vom Europarat 1969 verabschiedete "Europäische
Abkommen über Au-Pair-Beschäftigung" sind auch in der Bundesrepublik
Deutschland maßgeblich anerkannt worden und lassen sich wie folgt
kurz zusammenfassen:
- Mindestalter grundsätzlich 18 Jahre,
Höchstalter bei Visumsantrag 24 Jahre
- Integration in die Gastfamilie (AP soll
eine Haustochter sein)
- Mithilfe insbesondere bei leichten Hausarbeiten
und bei der Kinderbetreuung (max. 30 Std.Woche, grundsätzlich nicht
mehr als 5 Stunden täglich). Kann das Au-Pair wegen Babysitting
das Haus nicht verlassen (sollte nicht die Regel sein), so gilt dies
als Arbeitszeit! Diese Zeit (Überstunden) muss später
wieder ausgeglichen werden. Das Au-Pair ist keine gelernte Köchin,
keine Hausangestellte und keine Putzfrau - noch ersetzt es sie !
- Gewährung von mindestens einem freien Tag
pro Woche und von mindestens vier freien Abenden pro Woche.
- Freistellung für Sprachkurse, Religionsausübung,
kulturelle Veranstaltungen und Exkursionen.
- Bezahlter Erholungsurlaub von 4 Wochen (bei
kürzerer Beschäftigung als ein Jahr: 2 Werktage pro vollem
Beschäftigungsmonat).
- Versicherung durch die Gastfam. für
den Fall eines Unfalles, einer Krankheit sowie Schwangersch./Geburt,
ca.29-36 €
- Taschengeld € 260,00 monatlich (auf Wunsch auch wöchentl.auszuzahlen).
- Eigenes Zimmer bei Familie (nicht im Keller mit
Kellerschachtfenster) u. ausreichende Verpflegung durch die Gastfamilie.
- Volle Verpflegung, auch an freien Tagen
oder Abwesenheit der Familie
- Möglichkeit zum Besuch eines Sprachkurses
muss gegeben sein.
Das Au-Pairverhältnis ist nur bis zu einem Jahr möglich, eine
Verlängerung ist ausgeschlossen.
MONATSFAHRKARTE
Die Gastfamilie übernimmt die Kosten für
eine Monatsfahrkarte, damit das Au-Pair u.a. Sprachschule und kulturelle
Veranstaltungen in nächster Umgebung besuchen kann.
AUSWEIS
Alle vermittelten Au-Pairs erhalten auf Anfrage
nach Visumserteilung einen Au-Pair-Ausweis,
der beachtliche finanzielle Vergünstigungen bei verschiedenen Aktivitäten
(z.B. VHS Sprachkurse, kulturelle Veranstaltungen usw.) ermöglicht.
AUSREISE
Der Au-Pairaufenthalt dauert 1 Jahr, eine Verlängerung
ist nicht möglich. Bei Ausreise des Au-Pairs darf das Visum noch
nicht abgelaufen sein (Falls dies doch zutrifft, so muß das Au-Pair
bei der Ausreise mit einer nicht unerheblichen Geldstrafe rechnen). Auch
muß bei Ausreise, das Au-Pair meldebehördlich abgemeldet sein.
Die Meldebehörde leitet diese Nachricht an die zuständigen Ämter
weiter, sodass die Gastfamilie keine weitere Meldung machen muß.
Ist das Au-Pair bei einer Familie nicht abgemeldet, bekommt die Familie
solange kein neues Au-Pair bis die Abmeldung erfolgt ist.
Bei normaler Ausreise muß das Au-Pair die Heimreise selbst bezahlen.
Wenn Sie noch weitere Fragen haben, so rufen Sie uns bitte zu unsere oben
angegebenen Sprechzeiten an, wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur
Verfügung. Und denken Sie daran; Nur eine gute und vor allem schnelle
Zusammenarbeit führt zu einem raschen Erfolg !
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
VERMITTLUNGSGEBÜHR
| Vermittlungen aus Nicht-EU Staaten |
€ 450,00 |
| Vermittlungen aus Eu-Staaten |
€ 500,00 |
| Nur Bearbeitung |
€ 170,00 |
| Umvermittlungen werden anteilig monatlich mit € 37,50 berechnet, jedoch mindestens € 100,00 |
*Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen auf Grund § 19 UStG (Kleinunternehmertum)
Auf keinen
Fall darf die Familie das Au-Pair, welches für Sie nicht in Frage
kommt, ohne Wissen und Einverständnis der APC-Segler an andere Personen
weiterleiten. Sollte dies doch geschehen, wird der Familie die volle Vermittlungsgebühr
in Rechnung gestellt. Außerdem ist es nicht gestattet, die von unserer
Agentur oder Partneragent. vorgeschlagenen Au-Pairs eigenmächtig
anzuwerben oder eigene Einladungen auszustellen. Bei Zuwiderhandung erfolgt
eine Anzeige!
FÄLLIGKEIT DER VERMITTLUNGSGEBÜHR
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen,
dass es sich bei der Vermittlung um eine Dienstleistung handelt. Daher
ist die Vermittlungsgebühr sofort fällig, wenn die Dienstleistung
bzw. der Vertragsabschluß getätigt wurde, unabhängig davon,
ob das Au-Pair-Verhältnis erfolgreich zu Ende geführt werden
kann.
VERMITTLUNGSDAUER
Eine Vermittlung kann 8-10 Wochen dauern. Die
Agentur APC-Segler hat bei Bundesbehörden, Konsulate, Botschaften
etc. keinen Einfluß auf die Länge der Visaprozedur, so dass
hier von der Gastfamilie keine Regreßansprüche für die
Nichteinhaltung eines Wunscheinreisetermins gegenüber APC-Segler
geltend gemacht werden können.
VORZEITIGE KÜNDIGUNG
- Eventuelle Streitigkeiten sind primär innerhalb
der Familie zu klären und fallen nicht in den Aufgabenbereich der
Agentur.
- Es sollte eigentlich selbstverständlich sein,
dass man sich nicht schon während der ersten Tage des Zusammenlebens
wieder trennt, da erfahrungsgemäß des öfteren Anfangsschwierigkeiten
entstehen, die aber meistens schnell überwunden werden können.
- Es ist sehr wichtig, im Vorfeld klare Vorgaben
zu machen und Probleme gleich in Ruhe zu besprechen, damit es erst gar
nicht zu Unstimmigkeiten und Spannungen kommt. Falls dies nichts nützt,
so muß die Agentur benachrichtigt werden.
- Die Agentur ist nicht verpflichtet, bei persönlichen
Streitigkeiten als Schlichter zu fungieren. Die Hauptaufgabe der Agentur
besteht darin, die Arbeitsvermittlung durchzuführen. Im Falle eines
nicht funktionierenden Zusammenlebens wird die Agentur zusammen mit
Ihnen und den zuständigen Ämtern beraten, wie weitergeholfen
werden kann.
- Die Gastfamilie wie auch das Au-Pair muß
eine schriftliche Berichterstattung (Formblatt erhältlich bei der
Agentur) bei der Agentur abgeben, die dann der Ausländerbehörde
vorgelegt werden muss. Diese entscheidet dann, ob eine evtl. Neuvermittlung
beiderseits genehmigt werden kann.
- Die beiderseitige Kündigungsfrist beträgt
2 Wochen.
- Es sollte gewährleistet sein, dass
das Au-Pair so lange in der Familie bleiben kann, bis für sie eine
neue Gastfamilie gefunden wird und / oder die Familie ein neues Au-Pair
bekommt.
FRISTLOSE KÜNDIGUNG
- Im Falle eines schweren pflichtwidrigen Verhaltens,
kann von beiden Seiten mit sofortiger Wirkung fristlos gekündigt
werden, es muß jedoch immer vorher die Agentur benachrichtigt
und die Ausländerbehörde oder evtl. Polizei eingeschaltet
werden.
- Es ist nicht erlaubt das Au-Pair ohne Weiteres
und mittellos vor die Tür zu verweisen. Nach erfolgreicher Vermittlung
tragen Sie als Gasteltern und nicht die Vermittlungs-Agentur die volle
Verantwortung. Das Au-Pair hat Anspruch auf Unterkunft und Verpflegung
bis entschieden ist, ob es eine neue Familie bekommt oder heimfahren
muß.
- Die Familie kann bei Arbeitsbeginn eine Versicherung
abschliessen, wenn sie bei Kündigung (aus zwingenden Grund) das
Au-pair nicht mehr haben möchte und es für die Zwischenzeit
eine Unterkunft bis längstens 15 Tage braucht (41€/Tag).
- Auch gibt es für die Familie die Möglichkeit
bei Arbeitsbeginn eine Versicherung für eventuelle Abschiebekosten
abzuschliessen.
RÜCKTRITT
Sollte das Au-Pair aus von uns nicht zu verantwortenden
Gründen absagen oder nicht anreisen können, so haben Sie die
Möglichkeit die volle Vermittlungsgebühr zurückerstattet
zu bekommen oder erhalten auf Wunsch eine neue Vermittlung ohne Mehrkosten.
Wurden bereits Unterlagen bzw. das Visum auf Veranlassen des Auftraggebers
vorbereitet, so wird die Hälfte der Vermittlungsgebühr als Bearbeitungsgebühr
fällig, wenn der Auftraggeber dann noch von der Vermittlung zurücktritt,
egal aus welchen Gründen auch immer. Hat die Familie die Gebühr
zZt. der Absage noch nicht bezahlt, so ist die o.g. Bearbeitungsgebühr
trotzdem sofort fällig.
HAFTUNG
Nach erfolgreicher Vermittlung können wir
keine weitere Haftung übernehmen. Eine Rückzahlung der Vermittlungsgebühr
ist grundsätzlich ausgeschlossen. Es liegt nicht in der Verantwortung
der APC-Segler, wenn das Au-Pair das Vertragsverhältnis vorzeitig
beendet oder sich nicht harmonisch in die Familie eingliedert. Die persönlichen
Daten in den Bewerbungsunterlagen der Au-Pairs sind Angaben der Bewerber/innen.
Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann daher
von der APC-Segler nicht übernommen werden. Ebensowenig haftet die
Agentur für eventuell entstandene Unkosten beim Nichtzustandekommens
eines Vertrages, wenn der Aufenthalt vorzeitig abgebrochen wird oder für
Verluste jeglicher Art die vor oder nach Vertragsabschluß entstehen
können.
Die Gastfamilie erkennt an
Die APC-Segler übernimmt keine Haftung für
Schäden die das Au-Pair mittelbar oder unmittelbar verursacht, weder
gegenüber der Gastfamilie noch gegenüber Dritten. Auch nicht
für etwaige persönliche Aufwendungen oder Zahlungsverpflichtungen
des Au-Pairs der Gastfamilie oder Dritten gegenüber.
Gerichtsstand ist Erding
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